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Richtlinien zur Aufstellung von Sicherheitsbrausen

Richtlinien zur Aufstellung von Sicherheitsbrausen. "in Arbeitsräumen, in denen man mit Stoffen arbeitet, die den Kriterien zur Einteilung in eine der nachstehenden Kategorien entsprechen: explodierbar, sehr leicht entflammbar, leicht entflammbar, entflammbar, giftig, sehr giftig, beißend und sensibilisierend oder mit Stoffen, welche wegen der erhöhten Temperatur durch ihre Reaktivität mit Wasser, wobei brennbare Gase entwickelt werden oder durch Selbstentzündung Feuer- bzw. Explosionsgefahr verursachen können, müssen sich Not- und Augenduschen befinden, die immer leicht zugänglich sind".
(Arbeitsbedingungengesetz Art. 4.4 Absatz 2a)

Die sicherste Situation wird einerseits durch ein gutes Produkt und andererseits durch eine sachkundige Aufstellung realisiert. Untenstehend finden Sie einige Richtlinien und Regeln, um Sicherheitsbrausen professionell und sicher aufzustellen.

Unterschied
In der Kategorie Sicherheitsbrausen macht man einen Unterschied zwischen Notduschen (für Nothilfe an dem ganzen Körper) und Augenduschen (für Nothilfe bei Augenverletzung). Daneben können eventuell Gesichtsduschen oder Handduschen verwendet werden.

Richtlinien
  • die Agressivität von Chemikalien bestimmt die Zeit, die man braucht, um die Sicherheitsbrause zu erreichen. Bei starken Säuren und beißenden Stoffen muß die Dusche direkt neben der Gefahr oder innerhalb von maximal 3 Metern von der Gefahr aufgestellt sein.
  • jedenfalls muß die Sicherheitsbrause innerhalb 10 Sekunden und nach maximal 30 Metern laufen zugänglich sein. Wenn mehrere Opfer möglich sind, ist eine dementsprechende Sicherheitsbrausenanzahl erforderlich.
  • die Sicherheitsbrause ist direkt auf das Wasserleitungnetz angeschlossen. Der Durchmesser des Zuleitungsrohres darf nie kleiner sein als der Durchmesser am Anschluß.
  • “tote” Zuleitungsrohre können am besten vermieden werden, weil in Wasser, das während einer längeren Zeit stillsteht, Bakterienzuwachs auftreten kann. (bei lauem Wasser: Legionella).
  • der maximal erforderliche Betriebsdruck beträgt 2 bis 3 Bar.
  • Kapazität: Notduschen minimal 80 Liter per Minute, Augenduschen 11,4 Liter per Minute. Der Wassserertrag muß nach der Aufstellung kontrolliert werden.
  • Sicherheitsbrausen sind in leicht zugänglichen Räumen aufzustellen. Diese Räume müssen gut beleuchtet sein und sich auf dem selben Niveau als die Gefahr befinden. Auch müssen die Sicherheitsbrausen mit einer deutlichen Markierung und einem internationalen Piktogramm versehen werden.
  • bei Augenduschen bilden sich bei normalem Gebrauch aufeinander ausgerichtete, geperlte Wassersträhle, die bis etwa 0,25 Meter Höhe reichen. Es ist wichtig, daß die Augen nicht durch das Spülen beschädigt werden.
  • Aufstellung der Notduschen etwa 2,26 Meter über dem Boden, nicht über Durchgängen. die empfohlene Höhe einer Augendusche ist etwa 1.20 Meter.
  • die empfohlene Wassertemperatur liegt zwischen 14 und 35 Grad Celcius.
  • bei Aufstellung außerhalb eines Raumes müssen die Sicherheitsbrausen frostbeständig sein
  • Bedienung: - handbedient mittels einer Kette, eines Hebels, einer Platte oder Sperrklinke;
  • fußbedient mittels eines Gestells oder einer Palette.
  • Die Sicherheitsbrause muß nach Aktivierung sofort mit voller Kraft funktionieren. Das Absperrventil darf nicht automatisch schließend sein.
  • alle Mitarbeiter müssen wissen wie die Anlage funktioniert. Die Sicherheitsvorschriften müssen den Mitarbeitern bekannt sein.
  • Wartung: Sicherheitsbrausen müssen monatlich oder wöchentlich auf ein richtiges Funktionieren getestet werden. Vermeide Bakterien und Verstopfung der Brauseköpfe durch Kalkablagerung.

Im Notfall
  • sofort spülen (möglichst lange), jede Sekunde zählt.
  • Arzt warnen, Rettungswagen anrufen.
  • bei beißenden Stoffen den Arzt sofort über die Zusammensetzung informieren.

Bemerkungen
  • beim Gebrauch von Sicherheitsbrausen empfiehlt sich eine minimale Spülzeit von etwa 15 Minuten.
  • kaltes Wasser vermeidet die Erweiterung der Blutgefäße der Haut und Augen. Dies verzögert die Aufnahme von Schadstoffen.
  • wenn man allein in einem Raum arbeitet, empfiehlt es sich, eine Alarmanlage zu installieren.
  • Handduschen mit einem Brausekopf sind kein Ersatz für Augenduschen, weil bei Augenunfällen oft 2 Augen beschädigt sind.
  • während des Augenspülens müssen beide Hände frei sein, um die Augenlider zu spreizen.
  • Augenspülflaschen sind nur dann erlaubt, wenn die Zufuhr von geeignetem Wasser über eine Leitung nicht möglich ist. Bedenken gegen Augenspülflaschen sind unter anderem:
  • wenn beide Augen gespült werden müssen, hat man beide Hände nicht frei.
  • der Inhalt der Augenspülflasche enthält oft Krankheitskeime.
  • die Kapazität ist oft unzureichend.
  • eine Augenspülflasche verlegt man leicht oder wird nach Gebrauch nicht mit frischem
  • Inhalt versehen.
  • Augenbäder eignen sich nicht, um Augenverletzung durch chemische Stoffe, kalte oder heiße Stoffe, zu behandeln.

P/N 114-051
P/N 114-051

Quellen
  • Arbeitsbedingungengesetz 1997 Artikel 4.1
  • Handbuch persönliche Schutzmittel
  • Sicherungsmaßnahmen für Fabriken/Werkstätte 1938
  • Bradley International

P/N 115-050
P/N 115-050

April 2000
Steendam haftet nicht für eventuelle Folgen in bezug auf obenangeführte Richtlinien.


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